Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2004 - 1 Sa 729/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers bei betriebsbedingter Kündigung; Grundsätze zum Wiedereinstellungsanspruch gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber bei Eröffnung einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zwischen Kündigung und Kündigungstermin; ...
- Judicialis
BGB § 613 a; ; InsO § 113; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 613a; BGB § 242; InsO § 113
Unsubstantiierter Anspruch auf Einstellung gegenüber Rechtsnachfolger des Arbeitgebers bei Betriebsübergang - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 04.02.2003 - 5 Ca 1285/02
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2004 - 1 Sa 729/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99
Betriebsbedingte Kündigung bei einer Betriebsveräußerung in der Insoklvenz
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2004 - 1 Sa 729/03
Ob ein Wiedereinstellungsanspruch auch bei einem im Insolvenzverfahren vollzogenen Betriebsübergang im Hinblick auf die Regelungen des Art. 4 a Abs. 1 RL 98/50/EG überhaupt und ggf. unter welchen Voraussetzungen anzuerkennen ist, ist noch nicht abschließend entschieden (s. hierzu z. B. BAG, 10.12.1998 NZA 1999, 422 ff.; LAG Hamm, 04.04.2000, ZInsO 2000, 292 ff.).bb) Für das Vorliegen eines Betriebsübergangs auf die Beklagte ist der Kläger, der sich auf den Vertragsfortsetzungsanspruch gegenüber der Beklagten beruft, darlegungs- und beweispflichtig (vgl. hierzu LAG Hamm, 04.04.2000, ZinsO 2000, 292 ff.).
In Branchen, in denen es im wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt, ist die Wahrung der Identität dann anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern auch einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt, das sein Vorgänger gezielt bei dieser Tätigkeit eingesetzt hätte (so auch LAG Hamm, ZinsO 2000, 292 ff.).
Zwar spricht bei einer Wiedereröffnung des Geschäftsbetriebs alsbald nach dessen Schließung grundsätzlich eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte Stillegungsabsicht des Kündigenden und damit für das Vorliegen eines Betriebsübergangs (vgl. z. B. LAG Hamm, ZinsO 2000, 292 ff. m. w. N.).
- BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2004 - 1 Sa 729/03
Allerdings hat das BAG auch für den Fall, dass nach erfolgter Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung ein Betriebsübergang erfolgt ist, einen Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses beim Betriebserwerber dem Grunde nach anerkannt (s. hierzu z. B. BAG, 12.11.1998, NZA 1999, 311 ff; BAG, 13.11.1997, NZA 1998, 251 ff.).Im Hinblick darauf, dass die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs nicht nur durch die Übernahme materieller und/oder immaterieller Betriebsmittel, sondern auch durch die willentliche Übernahme der Hauptbelegschaft erfüllt werden können, hat der Achte Senat des BAG in seinem Urteil vom 13.11.1997 (NZA 1998, 251 ff.) den Fortsetzungsanspruch auch auf die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erstreckt, um so ein wirksames, den europarechtlichen Vorgaben genügendes Mittel des Bestandsschutzes bei Betriebsübergängen zu gewährleisten.
- BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2004 - 1 Sa 729/03
Allerdings hat das BAG auch für den Fall, dass nach erfolgter Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung ein Betriebsübergang erfolgt ist, einen Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses beim Betriebserwerber dem Grunde nach anerkannt (s. hierzu z. B. BAG, 12.11.1998, NZA 1999, 311 ff; BAG, 13.11.1997, NZA 1998, 251 ff.).Nicht zuletzt im Interesse seiner eigenen Beschäftigungs- und Vergütungsansprüche ist deshalb vom Arbeitnehmer zu verlangen, dass er unverzüglich nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen sein Fortsetzungsverlangen gegenüber dem Betriebserwerber stellt (so auch BAG, 12.11.1998, NZA 1999, 311 ff.).
- BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98
Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2004 - 1 Sa 729/03
In Rechtsprechung und Schrifttum besteht weitgehend Einigkeit, dass bei betriebsbedingten Kündigungen grundsätzlich ein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers entstehen kann, wenn sich zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer ergibt (vgl. hierzu z. B. BAG, 28.06.2000, NZA 2000, 1097 ff. m. w. N.). - BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97
Aufhebungsvertrag beim Betriebsübergang
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2004 - 1 Sa 729/03
Ob ein Wiedereinstellungsanspruch auch bei einem im Insolvenzverfahren vollzogenen Betriebsübergang im Hinblick auf die Regelungen des Art. 4 a Abs. 1 RL 98/50/EG überhaupt und ggf. unter welchen Voraussetzungen anzuerkennen ist, ist noch nicht abschließend entschieden (s. hierzu z. B. BAG, 10.12.1998 NZA 1999, 422 ff.; LAG Hamm, 04.04.2000, ZInsO 2000, 292 ff.). - BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96
Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2004 - 1 Sa 729/03
Des Weiteren wäre erforderlich, dass die Know-how-Träger übernommen worden sind (s. hierzu z. B. BAG, 11.12.1997, NZA 1998, 534 ff). - BGH, 28.11.1997 - V ZR 178/96
Parteifähigkeit einer Vor-GmbH; Ersatz von Verwendungen des Käufers nach …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2004 - 1 Sa 729/03
Insbesondere ist die Beklagte als GmbH in Gründung parteifähig (vgl. BGH, 28.11.1997, BB 1998, 862 ff.; LG Köln, 21.10.1992, NJW-RR 1993, 1385 ff.). - LG Köln, 21.10.1992 - 4 O 141/92
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2004 - 1 Sa 729/03
Insbesondere ist die Beklagte als GmbH in Gründung parteifähig (vgl. BGH, 28.11.1997, BB 1998, 862 ff.; LG Köln, 21.10.1992, NJW-RR 1993, 1385 ff.).